Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen

Abitur: Im Regelfall wieder nach 13 Jahren

In Nordrhein-Westfalen wird das Abitur im Regelfall wieder nach 13 Jahren erreicht. An einigen wenigen bei G8 verbleibenden Gymnasien sowie durch erweiterte Möglichkeiten zur Schulzeitverkürzung (Individual- und Gruppen­springen sowie Profilklassen an G9-Gymnasien) kann von besonders leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern ein verkürzter Weg zum Abitur sowohl innerhalb als auch außerhalb von G8-Gymnasien beschritten werden.

An G8-Gymnasien umfasst die Sekundarstufe I fünf Jahre, an G9-Gymnasien und Gesamtschulen sechs Jahre. Daran schließt sich jeweils eine dreijährige gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) mit einjähriger Einführungs- und zweijähriger Qualifikationsphase an, an deren Ende die Abiturprüfung abgelegt werden kann.

Auch über die sechsjährige Sekundarstufe I der Real-, Haupt-, Sekundar- und Förderschulen kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe im Falle eines entsprechenden Leistungsbildes erreicht werden. Für die Fortsetzung der Schullaufbahn in der Sekundarstufe II ist bei diesem Weg nach der Klasse 10 ein Schulformwechsel erforderlich.

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen (Versetzung am Ende der Sekundarstufe I des Gymnasiums bzw. Qualifikationsvermerk am Ende der Klasse 10 der übrigen Schulformen) vorliegen, kann an jede gymnasiale Oberstufe des Landes an Gymnasien, Gesamtschulen oder auch Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs gewechselt und bei erfolgreichem Durchlauf ebenfalls das Abitur erreicht werden.

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